Montag, 4. November 2013

SÄA042

3. SÄA042 – Quote für behinderte Menschen.







































Der nächste Antrag mit Quote fordert diese für behinderte Menschen. Auch hier gilt in einer wirklich inklusiven Gesellschaft wäre das nicht notwendig.

Der Antragstext ist klar und unmissverständlich.

Die in der Begründung gelieferten Argumente sind nachvollziehbar und die Verfasser erklären die gewählte Höhe der Quote. Der Hinweis das politische Parteien kaum etwas in dieser Richtung tun lässt sich traurigerweise sehr gut belegen. Der Anteil von Schwerbehinderten ist sogar etwas höher als im Antrag angegeben und beträgt ca. 10 %. Die Quote im Bundestag, die zumindest angemessen die demografischen Realitäten abbilden sollte, wird auf ca. 1–3 % geschätzt. Angemessen geht Anders.

Fazit:

Unbedingt Ja.

Für Politische Parteien ist die Quote für behinderte Menschen mit sehr viel weniger Aufwand zu realisieren als für Unternehmen. Unverständlich deswegen die Tatenlosigkeit die diesbezüglich in der Politik zu finden ist. Ich hoffe sehr die Piratenpartei wird durch die Umsetzung dieses Antrages ein Zeichen setzen.
Einen Punkt auf den die Verfasser dieses Antrages hinweisen möchte ich noch hervorrheben. Das nicht-vorhandensein von ausagekräftigen Zahlen. Für die angemessene Kompensation von Benachteiligungen sind diese aber dringend notwendig.

Zeit die demografischen Hausaufgaben zu machen.




SÄA039

2. SÄA039 Herkunftsgerechtigkeit in Gremien


Der nächste Antrag der sich mit Quote beschäftigt befürwortet diese und fordert die Einführung für Migranten. Leider macht mich dieser Antrag ein bisschen traurig und etwas wütend. Das liegt nicht an der Forderung. 

Quoten sind in jeder Hinsicht ein effektives Mittel um Benachteiligungen zu kompensieren. Nicht das einzige aber in gewisser Hinsicht das letzte Mittel wenn andere weniger affirmative Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Das nur um aufzuzeigen dass es andere viel gewichtigere Gründe gibt diesem Antrag, ich sag mal ganz dezent: zu Misstrauen.

Davor stellt sich die natürlich die Frage: Kann ich etwas ablehnen dessen Forderung ich prinzipiell unterstütze? Für mich persönlich habe ich dies schon beantwortet. Und zwar im Verlauf der letzten Woche als es wg. Quoten recht rund ging und mich einer der Mitantragsteller Maik Saunus auf Twitter ansprach ob ich den Antrag von Tux unterstützen würde. Meine Antwort war. Ja, Absolut würde mir zwar eine etwas validere Begründung wünschen. Bin aber nicht so pingelig. 

Blöd, ich weis. Tut mir leid. 

Aber zumindest musste ich mich nun der Thematik stellen. Ich hab mir den Antrag nochmal angeschaut und beschlossen ihn in der aktuellen Form nicht zu unterstützen da die Mängel doch zu gravierend sind.

Problematisch sind meiner Ansicht nach:

Begründung und Intention.

Begründung war mir schon vorher klar aber mittlerweile kam dazu das ich die Intention des Antrages bezweifelte und die Gefahr bestand das ich durch meine Unterstützung dazu beitrage wichtige Themen zu diskreditieren.

Aber zuerst zur Begründung. Punkt 5 dieses Antrages behauptet:
Bei Annahme eines der SÄA zur Frauenquote ist die Piratenpartei Deutschland rechtlich verpflichtet, auch eine Migrantenquote einzuführen, wie es Art. 3 Abs. 3 GG vorschreibt, weshalb dieser Antrag als Ergänzungsantrag zu SÄA016 und dem konkurrierenden SÄA017 zu betrachten ist. Im Falle der Ablehnung dieses Antrags bei gleichzeitiger Annahme einer anderen Quote wäre die Bundessatzung verfassungswidrig, was es zu vermeiden gilt.
Wie schon beim SÄA040 ist diese Interpretation des Art 3 oberflächlich denn:
Artikel 3 des Grundgesetzes der die Gleichheit aller Menschen regelt, erlaubt in der Kommentierung Ungleichbehandlung ausdrücklich, wenn dieses sachlich erforderlich ist. Und hier ist die Gleichstellung von Mann und Frau ausdrücklich erwähnt.(http://www.juraforum.de/lexikon/gleichheitsgebot-art-3-gg)
Somit ist klar das die Befürchtungen der Verfasser unbegründet sind.

Die Zweifel an der Intention des Antrages begannen damit das ich den Antragsteller Maik Saunus zuvor als Gegner von Quoten kennengelernt habe. Kumulierten dann wg. der Formulierungen in der Begründung die ähnlich oder gleich in den Anträgen SÄA016 vorkommen.

Als mich Maik nochmal aufforderte schrieb ich an Tux ob ihm der Antrag ein echtes Anliegen wäre und ob es möglich wäre die Begründung zu ändern. Auf seine Frage was nicht in Ordnung sei erklärte ich das mit Artikel 3 GG und der Antrag in der vorliegenden Fassung keine Begründung hat. Weiterhin wies ich drauf hin das die Formulierung: "oder Menschen die sich selbst nicht als Deutschen sehen" in dem Zusammenhang keinen Sinn macht und in meiner Ansicht sehr polemisch klingt.

Als Antwort kam von Tux die Aufforderung (sinngemäß) ihn und andere zu unterstützen gegen den illegalen Zustand (bezog darauf das Art 3 sowas zulässt soweit ich noch in Erinnerung hab). Meine Antworten: "Ich denke Du bist nicht im Thema und lass gut sein" fand er wohl unbefriedigend und begann das klassische Piratige-Kasperltheater das ich hier nicht weiter ausführen möchte weil es im Hinblick auf die ganze Situation unwesentlich ist.

Fazit:

Wenn es nicht so traurig wäre würde ich sagen der Antrag ist ein Witz. Für mich ergeben sich genügend Hinweise die zumindest darauf hinweisen das der Antrag gedacht ist um die Anträge zur Frauenquote zu diskreditieren. Es gibt genügend gute Gründe für eine Migrantenquote und jemand der ernsthaft an diesem Thema interessiert ist hätte sich die Mühe gemacht die Begründung valider zu gestalten. Spätestens nachdem er von den Mängeln erfahren hat.

Ob absichtlich auf rassistische Ressentiments gesetzt wird kann ich nicht sagen aber das es nicht auszuschließen ist liegt an den Menschen die dieses Theater veranstalten.




Noch ein paar Tweets die ich gefunden habe:











Um ein bisschen an mir selbst zu arbeiten – Impulskontrolle und was auch immer für„konstruktive Kritik ohne übers Ziel hinauszuschießen“ zuständig ist befinden sich in bedauernswertem Zustand – habe ich mir ein paar Anträge rausgesucht über die ich berichten möchte. Um mich so richtig zu fordern ausschließlich Anträge die hohes bis sehr hohes Konfliktpotential enthalten. Thematisch entschied ich mich deswegen und auf Grund aktueller Präferenzen für: „alles mit Quote“.

Die Reihenfolge ist willkürlich gewählt. Los gehtʼs:


Sonntag, 3. November 2013

SÄA040

1. SÄA040





Da die Grundannahme dieses Antrages falsch ist, macht es Sinn zuerst darauf einzugehen. Dieses lautet:

„In den konkurierenden Anträgen zur Einführung einer Quote werden durch Quotierung eines bestimmten Geschlechtes die jeweils anderen benachteiligt.“


Um zu verstehen warum diese Annahme grundlegend falsch ist lohnt es sich festzustellen das es verschiedene Begrifflichkeiten innerhalb des Komplexes Geschlechtergleichheit gibt:

Chancengleichheit, Gleichstellung, Gleichberechtigung, Gleichheit, Gleichbehandlung, – Alles Gleich?


Wir haben es aber mit unterschiedlichen Konzepten zur Gleichstellung der Geschlechter zu tun. Relevant in diesem Fall ist aber nur der Begriff:

Gleichstellung

und über diesen ist es wichtig zu wissen:

Der Begriff der Gleichstellung grenzt sich ab gegen denjenigen der Gleichberechtigung. Während die Gleichberechtigung die juristische Gleichbehandlung zum Ziel hat, geht die Diskussion um Gleichstellung davon aus, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt.

Gleichbehandlung bedeutet somit nicht automatisch Gleichstellung. Erklärtes und verpflichtendes Staatsziel* ist aber die Gleichstellung der Geschlechter.

*1994 Zusatz zu Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG

Um diese zu erreichen erfordert es die faktische Angleichung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Erreicht werden soll dieses Ziel mit der Beseitigung vorhandener Barrieren und Unterstützung fördernder Maßnahmen. Gleichstellung ist eben kein bestehender Gleichheitszustand, sondern die bleibende Aufgabe des Ausgleichs (Gleichstellungsarbeit).

Und nun ist es auch ein Leichtes zu verstehen: Das Maßnahmen die notwendig sind um den Gleichheitszustand von z.B. Frauen gegenüber Männern herzustellen nicht zur Benachteiligung von Männern führen sondern zur erforderlichen und verpflichtenden Gleichstellung der Frauen. Diese Parität macht eine Benachteiligung des anderen Geschlechts unmöglich. Das ganze natürlich auch umgekehrt.

Entsprechende Schnittstellen finden sich in den entsprechenden Gesetzen dem AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz zu nennen wäre der §5 und was die meisten nicht wissen da es eine etwas gründlichere als nur oberflächliche Auseinandersetzung mit dem Thema erfordert; Artikel 3 des Grundgesetzes der die Gleichheit aller Menschen regelt, erlaubt in der Kommentierung Ungleichbehandlung ausdrücklich, wenn dieses sachlich erforderlich ist. Und hier ist die Gleichstellung von Mann und Frau ausdrücklich erwähnt. (http://www.juraforum.de/lexikon/gleichheitsgebot-art-3-gg)

Da die Annahme der Benachteiligung falsch ist und ein nicht-akzeptabler Zustand, wie in der Begründung postuliert, nicht existiert hat dieser Antrag eigentlich keine Begründung mehr. Was eine Abstimmung darüber reichlich problematisch machen kann.


Ich werde mich trotzdem damit auseinandersetzen:

Der Antragstext gefällt mir recht gut was die Tonalität betrifft. Kein Geschwurbel und keine If-Then-Else-Thesen. Die angestrebten Verhältnisse sind schnell verinnerlicht und können ohne Abstraktion wahrgenommen werden. Sie erscheinen auf den ersten Blick gerecht, da nominell gleich. Menschen die sich allerdings einer der genannten Gruppen nicht zugehörig fühlen, werden im Antragstext nicht berücksichtigt es wird erst und nur in der Begründung Bezug auf sie genommen. Ich würde mir das anders wünschen da erst die Aufnahme und Nennung im relevanten Text ein Bekenntnis zur Gleichwertigkeit feststellt und klar das Ziel Gleichstellung signalisieren würde. Dem Anspruch Geschlechtergerechtigkeit kann das so nicht gerecht werden. Gender-Gleichstellung im Sinne und den Anforderungen von gender mainstreaming findet überhaupt nicht statt. Das Set-up macht auf mich nicht den Eindruck das diese Anforderung überhaupt in Betracht gezogen wurden.

Ganz gegen jedes Ziel in diesem Zusammenhang gerichtet ist die vorgenommene Segmentierung: Frauen – Männer – Andere. Somit führt schon das allgemeine Konzept dieses Antrags zum Gegenteil dessen was Erreicht werden muss. Das kann nicht das Ziel sein.

Schwer wiegt auch der Umstand das die Wirksamkeit bezüglich der Gleichstellungsziele nicht klar ersichtlich und durch nichts untermauert werden. Untersuchungen und Daten dazu liegen anscheinend nicht vor. Ein wie auch immer vermuteter Effekt lässt sich nicht ableiten.

In meinen Augen sicher und wahrscheinlich wird dieses Konzept zu Blockbildungen führen mit klar definierten Geschlechter-Grenzen. Statt Geschlechtergerechtigkeit wird Abgrenzung wahrscheinlich. Lagerdenken und Konkurrenzverhalten in der Folge zunehmen und jedwede Bemühungen Gleichstellung auf dies Art zu erreichen Ad Absurdum führen.

Ungeklärt ist nach wie vor nach welchen Gesichtspunkten die zustehenden Plätze der „Anderen“ verteilt werden. Falls nicht genug „Andere“ kandidieren, werden dann die Plätze von Frauen oder Männern übernommen und nach welchen Gesichtspunkten. Führt dies dazu das es im Interesse von Frauen und Männer sein kann das kein „Anderer“ kandidiert oder ggf. daran gehindert wird zu kandidieren damit Plätze frei werden.


Großer Wert wird auf die Nicht-Erfassung der Geschlechtszugehörigkeit gelegt. In wieweit dies Geschlechtergerechtigtkeit fördern kann ist unklar und wird nicht erörtert. Ganz sicher wird es aber eine belastbare Evaluation zur Wirksamkeit unmöglich machen. 

In diesem Licht betrachtet kann auch der im Punkt 6 dieses Antrages gesehen werden. Einen Beleg für einen wie auch immer vermuteten positiven Effekt zur Geschlechtergleichheit kann ich nicht finden. Die Verfasser dieses Antrages bleiben diesen schuldig. Er spiegelt sich auch in der Realität nicht wieder. Ich persönlich sehe in dem Umstand das sich nur ca. 8,7 % der Mitgliederinnen* der Piratenpartei sich als "nicht männlich" bezeichnen würden einen klaren Beleg für die negativen Auswirkungen dieser Interpretation.

*wer bessere Zahlen hat der werfe den ersten Stein oder teilt sie mir mit.

Den Hinweis auf „Versachlichung“ eingeleitet durch „Im Übrigen…“ verstehe ich als Hinweis der Autoren das sie dies durch diesen Antrag gemacht haben wollen. Die Prämisse sachlich = richtig die dadurch evtl. postuliert werden soll, teile ich zwar nicht in vollem Umfang aber gerade dieser Antrag unterlässt es nicht nur sachliche Fakten aus der Lebenswirklichkeit einzubeziehen er ignoriert sie schlicht und einfach. Er bleibt deswegen hinter dem Möglichen zurück bzw. und wird den Anforderungen nicht gerecht.

Signalwirkung im politischen Sinne nach Innen oder Außen fehlt völlig. Und trägt damit bei das die Piratenpartei nur vorgeben kann "Partei, die sich für Geschlechtergerechtigkeit aller Menschen einsetzt" zu sein, wie in Punkt 5 ohne Beleg behauptet wird.

Fazit:

In meinen Augen undurchdacht, weitgehend wirkungslos was die postulierten Effekte zur GleichstelIung der Geschlechter betrifft, fehlender Bezug zur Realität und in einigen Aspekten sogar gefährlich führt dieses Konzept mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlimmerung der Situation. 

Ich bin mir Sicher dass die Verfasser dieses Antrages das nicht im Sinn haben.


@netzhocker

Quellen:

http://www.gem-esf-bw.de/htm/glossar/09_glossar-03-7.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstellung